Corona-Pandemie: Gottesdienste nach den Ferien

Liebe Leserin, lieber Leser!
Liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!


„Wie geht es weiter mit unseren Gottesdiensten?“ fragen viele von Ihnen und Euch. Dazu im Folgenden ein paar Informationen.

 

Die auf der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW basierenden Richtlinien unseres Bistums empfehlen am bislang gültigen Mindestabstand und der daraus resultierenden maximalen Personenzahl festzuhalten und weiterhin auf das gemeinsame Singen zu verzichten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Erstkommunionfeier) kann die maximale Personenzahl überschritten und die musikalische Gestaltung etwas lockerer gehandhabt werden – wenn denn ein Sitzplan erstellt wird und die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.


In Anbetracht dieser Maßgabe, weiterer detailreicher Bestimmungen, unserer personellen Ressourcen und der Erfahrungen, die wir bislang mit unseren Gottesdiensten gemacht haben z.B. dass die maximal zulässige Personenzahl bisher bei den wenigsten Gottesdiensten erreicht wurde), wurden die folgenden Vereinbarungen getroffen.


Die sonntäglichen Eucharistiefeiern finden auch weiterhin nach der aktuell geltenden Ordnung statt:

 

10:00 Uhr Herz Jesu
10:00 Uhr St. Barbara
11:30 Uhr St. Suitbert
11:30 Uhr St. Georg
11:30 Uhr St. Mariä Geburt

 

Auf die Feier von Vorabendmessen wird bewusst verzichtet, um andere liturgische Angebote am Samstagnachmittag und -abend zu ermöglichen (insbes. Trauungen und Taufen, aber auch Gottesdienste für Kinder und Familien), ohne dass die nötigen Reinigungs- und Lüf-tungszeiten zwischen zwei Gottesdiensten unterschritten werden.

 

Besondere Gottesdienste für Familien mit jüngeren Kindern finden in kleinerem Kreis oder (so es das Wetter erlaubt) im Open-Air-Format statt und werden jeweils aktuell beworben. Für die noch anstehenden Erstkommunionfeiern sind Streaming-Angebote in Planung (eine nähere Information dazu erfolgt in Kürze). Schul- und Kindergartengottesdienste finden nach individueller Absprache entweder im Freien oder in den jeweiligen Einrichtungen statt. Auch für die großen kindgerechten Feste des zweiten Halbjahrs (Erntedank, St. Martin, Weihnach-ten etc.) gibt es bereits erste Überlegungen. Als Faustformel gilt: Großveranstaltungen wie Martinszüge und Kinderkrippenfeiern in der Kirche werden kaum möglich sein, alternative Angebote im Freien oder in kleinerem Format schon. Auch diese werden jeweils aktuell beworben.

 

Gottesdienste für Senioren finden auch weiterhin in der bewährten Weise statt: als spontan angesetzter Open-Air-Gottesdienst vor unseren Seniorenheimen (zum Teil auch vor Einrichtungen in anderer Trägerschaft) und als Videoübertragung auf das Zimmer von (Krankenhaus-)Patienten und (Seniorenheim-)Bewohnern.

 

Trauerfeiern können ab sofort auch wieder in der Trauerhalle stattfinden, allerdings unter Wahrung des Mindestabstands. Die Möglichkeit, sich mit bis zu 150 Personen vor der Trauerhalle zu versammeln, bleibt auch weiterhin bestehen. Die Kirchen können aus logistischen und personellen Gründen in der Regel nicht für Trauerfeiern genutzt werden. Ausnahmen bilden bei größeren Personenzahlen und schlechtem Wetter (nach individueller Absprache) die Kirchen Herz Jesu, St. Barbara und St. Mariä Geburt, weil die Trauerhallen der dortigen Friedhöfe besonders klein sind bzw. keinen ausreichenden Witterungsschutz bieten.

 

Das Requiem für Verstorbene kann im Rahmen der sonntäglichen Eucharistiefeier stattfinden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der konkreten Modalitäten an unser Pfarrbüro.

 

Unsere Kirchen werden künftig in größerem Umfang auch für nicht-liturgische Versammlungen (insbesondere für Chorproben, aber auch für die Versammlung größerer Leitungsgremien) zu Verfügung stehen müssen, so dass eine Nutzung durch Dritte (also Gruppierungen, die nicht zu unserer Pfarrei gehören) bis auf Weiteres leider nicht möglich ist.


All diese Regelungen stehen wie bisher auch unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Entwick-lungen. Bitte beachten Sie / beachtet deshalb auch die aktuell erscheinenden Hinweise im Sonntagsblatt und auf unserer Homepage (www.st-josef-ruhrhalbinsel.de).

Gereon Alter

Schreiben zu den Gottesdiensten während der Corona-Pandemie zum Herunterladen

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20-08-01 Bekanntmachung Gottesdienste.pd
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Kommentare: 3
  • #1

    Gemeindemitglied (Dienstag, 04 August 2020 16:41)

    Gelten diese Regelungen für die Zeit der Pandemie oder auch darüber hinaus?

  • #2

    Gereon Alter (Dienstag, 04 August 2020 20:52)

    Liebes Gemeindemitglied, die getroffenen Regelungen gelten "bis auf weiteres". Denn nicht nur die unvorhersehbare Entwicklung der Pandemie, sondern auch andere gesellschaftliche und kirchliche Entwicklungen werden es immer wieder erforderlich machen, unsere Gottesdienstpraxis den jeweils aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

  • #3

    Gemeindemitglied (Mittwoch, 05 August 2020 16:05)

    Dankeschön für die Informationen!

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