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ACAT gestaltet Vorabendmesse zum Welttag gegen die Todesstrafe

Anlässlich des 20. Welttages gegen die Todesstrafe gestaltet die ACAT*-Gruppe unserer Pfarrei am Samstag, 8.10.2022, die Vorabendmesse um 18:00h in St. Barbara, Byfang mit (*ACAT: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter und der Todesstrafe http://www.acat-deutschland.de/).

 

Als Christen glauben wir an einen Gott, der das alles am eigenen Leib erfahren hat: Jesus Christus, in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt und gekreuzigt, verspottet und gequält unter den Augen seiner Mutter Maria und seiner engsten Vertrauten. Nicht ohne Grund lädt daher Papst Franziskus aktuell im Monat September 2022 zum Gebet für die gesetzliche Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern ein: https://www.domradio.de/artikel/das-gebetsanliegen-des-papstes-fuer-den-september-1

 

 


Das Leiden der Menschen, die zum Tode verurteilt werden, beginnt häufig schon weit im Vorfeld der Hinrichtung. Unstreitig spielt Folter bereits vom Zeitpunkt der Festnahme an eine unrühmliche Rolle und betrifft nicht nur die Verurteilten selbst. Die Folter, der Menschen in allen Stadien eines Verfahrens bis hin zum Tod durch den Henker unterworfen werden, kann sowohl physischer als auch sexueller oder psychischer Natur sein.

  • Bereits während des Verhörs wird physische oder psychische Folter angewandt, um Geständnisse zu erzwingen. Aktuell berichtet das ZDF am 13.09.2022 über die entsetzlichen Verhältnisse nach dem Militärputsch in Myanmar, wo Gegner der Militärjunta reihenweise willkürlich verhaftet und z.T. unter so schlimmer Folter verhört werden, dass viele von ihnen bereits sterben, bevor ein Gerichtsverfahren gegen sie eingeleitet werden kann: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/myanmar-folter-human-rights-watch-100.html
  • Ist das Todesurteil gefällt, folgt der Aufenthalt im Todestrakt, vielfach unter erschütternden, würdelosen Umständen. Und auch wenn die Haftbedingungen der Todeskandidaten von Land zu Land verschieden sind: Gemeinsam ist allen, dass die Gefangenen in den wenigsten Fällen noch wie menschliche Wesen behandelt werden. Infolge des «Todestrakt-Phänomens» verschlechtert sich die Gesundheit der verurteilten Personen langfristig.
  • Das Warten auf die Hinrichtung, sobald ein Termin feststeht, ist eine psychische Qual.
  • Dann die Hinrichtung selbst, keinesfalls immer schmerzlos.
  • Und als wäre das alles nicht schlimm genug, werden die Angehörigen der zum Tode Verurteilten ebenfalls involviert. Oft wird es ihnen verwehrt, die Todeskandidaten zu besuchen, sie ein letztes Mal zu sehen, sich von ihnen zu verabschieden, ja, man lässt sie sogar über das Datum der Hinrichtung im Ungewissen. In Belarus beispielsweise erfahren sie erst Monate nach der Exekution vom Tod ihres Angehörigen. Folter auch hier.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter: 

https://www.acat.ch/__/frontend/handler/document/42/2080/Todesstrafe%20und%20Folter_2022_ACAT-Schweiz.pdf

 

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