Zeit der Corona-Krise

 

GEMEINSCHAFT fällt nicht aus

GLAUBEN fällt nicht aus

BETEN fällt nicht aus

 

Die nachfolgend aufgeführten Angebote aus unserer Pfarrei und dem Bistum helfen,

in der Distanz Gemeinschaft zu finden und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit.

 

Pfarreileben findet statt - nur anders als gewohnt!



Aktuelle Corona-Regelung zur Feier unserer Gottesdienste

Keine Maskenpflicht mehr!

Wie in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, ist ab sofort niemand mehr verpflichtet eine Maske im Gottesdienst zu tragen. Wir empfehlen allerdings, dies auch weiterhin zu tun – insbesondere in gut besuchten Gottesdiensten. Die liturgischen Dienste (Zelebranten, Kommunionhelfer, Messdiener etc.) werden auch weiterhin eine Maske tragen, wann immer es zu einer größeren Nähe kommt (etwa bei der Kommunionausteilung).

 

Eine Übersicht über alle auf Corona bezogenen Meldungen der Pfarrei findet sich am Ende der Seite.


Aktuelle Coronaschutzvorgaben des Bistum Essens und des Landes NRW


Andacht & Gottesdienst

Offene Kirchen

Die Kirchen unserer Pfarrei stehen zur Andacht offen. Bitte halten Sie sich beim Besuch an die aktuell geltenden Hygiene- und Distanzierungsvorgaben.

Die Kapellen im Krankenhaus und den Seniorenheimen sind aus Gründen des Infektionsschutzes während der Corona-Epidemie nicht zugänglich.

Gottesdienst online

Unser ehrenamtliches Streaming-Team überträgt Gottesdienste aus den Kirchen in unserer Pfarrei. Auch die Weihnachtsgottesdienste können so auch wieder zu Hause mitgefeiert werden.

 

Hier geht es zum Streaming-Angebot.

Fernsehgottesdienste

Übersicht der Fernsehgottesdienste findet sich unter:

https://fernsehen.katholisch.de/fernsehgottesdienste/

 

Weitere Angebote, auch im Hörfunk, finden sich im Internet auf der Seite www.kirche.tv

PublicDomainPictures auf Pixabay
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Unsere Corona-Infos in der Übersicht

Keine Maskenpflicht mehr!

Wie in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, ist ab sofort niemand mehr verpflichtet eine Maske im Gottesdienst zu tragen. Wir empfehlen allerdings, dies auch weiterhin zu tun – insbesondere in gut besuchten Gottesdiensten. Die liturgischen Dienste (Zelebranten, Kommunionhelfer, Messdiener etc.) werden auch weiterhin eine Maske tragen, wann immer es zu einer größeren Nähe kommt (etwa bei der Kommunionausteilung).

 

Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Corona-Regel

 

Auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und einer Empfehlung des bischöflichen Krisenstabes haben sich die Mitverantwortungsgremien unserer Pfarrei dafür ausgesprochen, die Zugangsbeschränkung für unsere regulären Gottesdienste (aktuell 2G) und die damit verbundenen Kontrollen ab sofort aufzugeben, an der Maskenpflicht hingegen so lange festzuhalten, bis die Inzidenzwerte signifikant gesunken sind. Für Erstkommunion, Firmung und ähnliche "Großveranstaltungen" gelten eigene Regelungen.

 

Ein herzliches Dankeschön sei an dieser Stelle all denen gesagt, die sich in den vergangenen Monaten mit großem Einsatz um die Kontrolle der 2G-Regel an den Eingängen unserer Kirchen gekümmert haben. Das war ein großartiges ehrenamtliches Engagement! Ein herzliches "Vergelt's Gott" dafür!

 

 

 


Regelung für den Gottesdienstbesuch: 2G-Regel mit Maskenpflicht

Seit dem Heiligen Abend (24.12.) gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei bis auf weiteres die sog. 2G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft oder genesen sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kinder unter 14 müssen keine Bescheinigung vorlegen. Bitte kommen Sie ein paar Minuten früher als gewohnt zum Gottesdienst, damit Ihr Nachweis kontrolliert werden und die Feier pünktlich beginnen kann.

 

 


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Weihnachtsgottesdienste: 2G-Regel mit Maskenpflicht

Aufgrund der Verschärfung der Corona-Situation werden wir die in der Adventszeit gültige Regelung für den Gottesdienstbesuch (3G plus Maskenpflicht) für die Weihnachtsgottesdienste anpassen.

 

Vom Heiligen Abend (24.12.) an gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei bis auf weiteres die sog. 2G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft oder genesen sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kinder unter 14 müssen keine Bescheinigung vorlegen. Bitte kommen Sie ein paar Minuten früher als gewohnt zum Gottesdienst, damit Ihr Nachweis kontrolliert werden und die Feier pünktlich beginnen kann.

 

 


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Bischof Overbeck: Schreiben zur Corona-Lage

In diesen Tagen hat unser Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck anlässlich der 4. Welle der Corona-Pandemie ein Hirtenwort versendet. Es kan hier heruntergeladen werden:

Download
Bischof Overbeck Schreiben zur Corona-Lage
Bischof Overbeck Schreiben zur Corona-La
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Im Advent: 3G-Regel mit Maskenpflicht

Vom 1. Advent (27./28. November) an gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei die sog. 3G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft, genesen oder getestet sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Eine maximal zulässige Personenzahl und einen Mindestabstand gibt es dann nicht mehr. Wir bitten jedoch eindringlich auch weiterhin auf Abstand zu achten. Der gottesdienstliche Gesang wird wie schon in der Vergangenheit dem Pandemieverlauf angepasst. Für die Weihnachtsgottesdienste wird es eigene Regeln geben. Bitte denken Sie also demnächst daran, eine Impf- oder Testbescheinigung mitzubringen, wenn Sie an einem Gottesdienst teilnehmen möchten und kommen Sie einige Minuten früher, damit sie kontrolliert werden kann. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Bescheinigung vorlegen. Für sie wird es im Advent und an Weihnachten auch eigene Gottesdienstformate (mit Anmeldung und begrenzter Personenzahl geben). Wir hoffen, damit einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der sog. Vierten Welle zu leisten und auch weiterhin Gottesdienste feiern zu können.


Aktuelle Corona-Infos

Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:

  • Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer:innen ist begrenzt. Sie richtet sich nach der Größe des Raumes und den einzuhaltenden Abständen. Ist mit einer Auslastung der Plätze zu rechnen, hat eine vorherige Anmeldung zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für Festmessen, bei denen mit erhöhtem Interesse zu rechnen ist. Für die Feier unserer Sonn- und Werktagsgottesdienste wird aber ab sofort keine Anmeldung mehr nötig sein (siehe dazu auch unsere Information vom 03.09.2021). In den Kirchen sind die belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist.
  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (ab 6 Jahren) müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (einfache OP- oder FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch an den Plätzen während des Gottesdienstes.
  • Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für Gottesdienste im Freien. Zu- und Abgänge müssen geregelt und der Bereich, in dem der Gottesdienst stattfindet, abgegrenzt werden. Unabhängig von der Einhaltung der Abstände ist auch bei Gottesdiensten im Freien zumindest eine sog. Alltagsmaske zu tragen. Gemeindegesang ist hier unter Einhaltung der Abstände möglich. Die Rückverfolgbarkeit muss dann nicht gesichert werden, wenn die Abstände eingehalten sind.

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Keine Anmeldung zum Gottesdienst mehr nötig

Die Corona-Schutzverordnung verlangt es nicht mehr, das eigens eingerichtete Online-Anmeldeverfahren wird kaum noch genutzt und auch die in den Kirchen ausliegenden Listen werden meist erst in den letzten Minuten vor Beginn des Gottesdienstes ausfüllt. Deshalb wird für unsere Sonn- und Werktagsgottesdienste ab sofort weder eine Anmeldung noch das Hinterlassen von Kontaktdaten nötig sein. Sie können also einfach so zur Kirche kommen und mitfeiern. Alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen bleiben allerdings bestehen. Insbesondere die Maskenpflicht und die für jeden Kirchenraum errechnete maximal zulässige Personenzahl (plus einer Toleranz von 10 %). Zurzeit wird diese Zahl in kaum einer unserer Kirchen erreicht. Das wird allerdings passieren können. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie unter Umständen nicht mehr eingelassen werden können. Dafür entfällt nun eben das von vielen als lästig empfundene und daher kaum mehr genutzte Anmeldeverfahren. Hoffen wir gemeinsam, dass sich die Lage weiter entspannt – nicht zuletzt dadurch, dass die Impfquote in unserer Gesellschaft weiter steigt.

 

Ausnahmen

 

Von der oben beschriebenen Regel ausgenommen sind Festgottesdienste, bei denen von vornherein mit einem größeren Interesse zu rechnen ist, insbesondere die in diesen Wochen stattfindenden Erstkommunionfeiern. Hier wird es auch weiterhin nicht ohne eine geordnete Platzvergabe gehen. Ähnliches gilt für Open-Air-Gottesdienste und die nicht mehr ganz so weit entfernten Weihnachtsgottesdienste. Die hierfür nötigen Regelungen werden frühzeitig bekannt gegeben.

 

Corona-Infos 31.08.2021

Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:

  • Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer:innen ist begrenzt. Sie richtet sich nach der Größe des Raumes und den einzuhaltenden Abständen. Ist mit einer Auslastung der Plätze zu rechnen, hat eine vorherige Anmeldung zu erfolgen. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist.
  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (ab 6 Jahren) müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (einfache OP- oder FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch an den Plätzen während des Gottesdienstes.
  • Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für Gottesdienste im Freien. Zu- und Abgänge müssen geregelt und der Bereich, in dem der Gottesdienst stattfindet, abgegrenzt werden. Unabhängig von der Einhaltung der Abstände ist auch bei Gottesdiensten im Freien zumindest eine sog. Alltagsmaske zu tragen. Gemeindegesang ist hier unter Einhaltung der Abstände möglich. Die Rückverfolgbarkeit muss dann nicht gesichert werden, wenn die Abstände eingehalten sind.

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Corona-Regeln bleiben bestehen

Trotz steigender Inzidenzwerte und neuer NRW-Coronaschutzverordnung bedürfen die aktuell geltenden Hygieneregeln für unsere Gottesdienste (Anmeldepflicht, begrenzte Personenzahl, Wahrung des Mindestabstands, Maskenpflicht und verhaltenes Singen) keiner weiteren Verschärfung. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eingehalten werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, dass dies auch in den kommenden Wochen geschieht. Vor allem: Melden Sie sich zum Gottesdienst an und tragen Sie im Kirchenraum einen medizinischen Mund-Nase-Schutz! Denn nur so werden wir an der mühsam wiedergewonnenen Gottesdienstpraxis festhalten können.

Corona-Infos

Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:

 

 

 

  • Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer:innen ist begrenzt. Sie richtet sich nach der Größe des Raumes und den einzuhaltenden Abständen. Ist mit einer Auslastung der Plätze zu rechnen, hat eine vorherige Anmeldung zu erfolgen. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist.
  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (ab 6 Jahren) müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (einfache OP- oder FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch an den Plätzen während des Gottesdienstes.
  • Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für Gottesdienste im Freien. Zu- und Abgänge müssen geregelt und der Bereich, in dem der Gottesdienst stattfindet, abgegrenzt werden. Unabhängig von der Einhaltung der Abstände ist auch bei Gottesdiensten im Freien zumindest eine sog. Alltagsmaske zu tragen. Gemeindegesang ist hier unter Einhaltung der Abstände möglich. Die Rückverfolgbarkeit muss dann nicht gesichert werden, wenn die Abstände eingehalten sind.

 

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Präsenzgottesdienste in Sicht!

Liebe Leserin, lieber Leser,

liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!

 

Die "dritte Welle" scheint gebrochen, die Inzidenzwerte gehen zurück, die Impfquote steigt … Gott sei Dank! So können wir vom 1. Juni an wieder zu der Gottesdienstpraxis zurückkehren, wie wir sie vor dem sog. "harten Lockdown" kannten. Das bedeutet konkret:

 

Für alle Gottesdienste gilt das bereits erprobte Hygienekonzept: die für jeden Kirchenraum eigens berechnete maximal zulässige Personenzahl, das zweiteilige Anmeldeverfahren (zur Hälfte über unsere Pfarreihomepage, zur Hälfte über die in den Kirchen ausliegenden Listen), das Wahren des Mindestabstands, das Tragen einer Mund-Nase-Maske und der Verzicht auf Gemeindegesang. Bereits Geimpfte und Genesene erfahren dabei keine besondere Behandlung.


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Ostern – abermals im Lockdown

Liebe Leserin, lieber Leser,

liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!

 

"Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" sagen nicht wenige, und sie haben Recht. Es ist ein mühsames Unterfangen immer wieder neu auf die Pandemielage zu reagieren, die verschiedensten Sichtweisen und Bedürfnisse im Blick zu behalten und dann verantwortbare Entscheidungen zu treffen. Das erleben wir in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft, und das erleben wir auch in unserer Pfarrei.

 

In den vergangenen Tagen haben sich viele den Kopf darüber zerbrochen, wie wir unter den gegebenen Umständen Ostern miteinander feiern können. Der Pfarrgemeinderat hat all diese Stimmen eingefangen und gemeinsam mit dem Pastoralteam eine Entscheidung herbeigeführt.

 

Demnach werden wir vom Montag der Karwoche (29. März) an wieder auf Präsenzgottesdienste verzichten, vorerst bis einschließlich Sonntag, 18. April, um dann im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. April zu entscheiden, ob und wann sie wieder aufgenommen werden können. Die Kar- und Osterliturgien werden wie geplant und angekündigt im Streaming-Format mitgefeiert werden können. Die bereits vorbereiteten kontaktlosen und digitalen (Gottesdienst-)Angebote werden selbstverständlich ebenfalls stattfinden können.

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Abholservice des Kupferdreher MedienTreffs

Der Kupferdreher MedienTreff bietet seinen Lesern einen Abholservice an.

 

Gewünschte Medien können ab sofort telefonisch vorbestellt und ein Abholtermin vereinbart werden.  Eine Vorbestellung ist jederzeit per Mail über bibliothek@contilia.de möglich oder telefonisch unter der Tel.-Nummer: 0201/455-2023 zu folgenden Zeiten:

Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr

Freitag 10.00 – 12.00 Uhr

 

Die vorbestellten Medien können zu folgenden Zeiten abgeholt werden: 

Dienstag 17.00 – 19.00 Uhr

Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr

 Bei der Abholung müssen die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Mund- und Nasenschutz, Abstand 1,5 m.

 

Ihre von uns zur Nachverfolgung im Infektionsfall registrierten Kontaktdaten werden nach 4 Wochen vernichtet. Alle Medien werden und sind desinfiziert.


Wiederaufnahme dvon Präsenzgottesdiensten

Vom 8. März 2021 an wird es in unserer Pfarrei wieder Präsenzgottesdienste geben. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme sowie die Hygienebestimmungen, insbesondere bei Austeilung der Kommunion, gelten wie zuvor (beschränkte Teilnehmer*innenzahl, Distanz, Anmeldung bzw. Hinterlegung der Kontaktdaten etc). Die Vergabe der Plätze erfolgt wie schon zur Adventszeit zur Hälfte online (zur Online-Anmeldung), zur Hälfte über die in den Kirchen ausliegenden Listen.

 

Beginnen werden wir mit der Wiederaufnahme der Sonntagsmessen (inkl. Vorabendmessen), der Feier der Taufe und der Trauung. In einem nächsten Schritt sollen dann auch die Werktagsmessen und die Feier des Requiems wieder aufgenommen werden.

 

Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer "Technik-AG" wird es auch weiterhin an jedem Sonn- und Feiertag einen Streaming-Gottesdienst geben. Die Idee, diese Gottesdienste aus verschiedenen Kirchen zu übertragen, wird sich vor Ostern allerdings nicht realisieren lassen. Zwar haben sich mittlerweile einige gemeldet, die bereit wären, das Überruhrer Team zu unterstützen; es fehlt aber noch an einer entsprechenden Einarbeitung. Auch technische Hindernisse und der recht große Aufwand eines Umzugs sprechen zur Zeit noch dagegen. Daher werden die Gottesdienste bis auf weiteres aus St. Suitbert kommen - gestaltet von Personen aus allen Teilen unserer Pfarrei.


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Gottesdienst & Seelsorge im Lockdown

Nach abermals umfangreichen Beratungen haben wir uns wie die meisten Pfarreien unseres Bistums entschieden, angesichts der nach wie vor bedrückend hohen Zahl der Infizierten und Sterbenden auch weiterhin (vorerst bis zum 31.01.) auf Präsenzgottesdienste zu verzichten und stattdessen andere gottesdienstliche und seelsorgliche Angebote vorzuhalten:

  • Unsere Kirchen sind geöffnet, auch die Krippen in den Kirchen St. Barbara, St. Georg, St. Mariä Geburt, Mariä Heimsuchung und St. Suitbert sowie der Weihnachtsschmuck werden noch bis zum 02.02. bleiben.
  • Internet-Gottesdienste sind in Planung, möglichst aus verschiedenen Kirchen unserer Pfarrei.
  • Eine digitale Kinderkirche wird es alle vierzehn Tage geben, die nächste findet am 24.01. um 10:00 Uhr statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung nötig.
  • Ein Dankbarkeitstagebuch wird in Kürze in allen Kirchen ausliegen – als Anregung, auch das Gute nicht aus dem Blick zu verlieren, das wir in dieser schweren Zeit erleben.
  • Es wird musikalische Angebote in unseren Kirchen geben, die zum Verweilen und zu Beten einladen (ohne Ankündigung, um größere Ansammlungen zu vermeiden).
  • Nutzen Sie auch die Fürbittbücher, die in einigen unserer Kirchen ausliegen.
  • Unsere Sternsinger*innen kommen in diesen Tagen auf kreative Weise zu Ihnen.
  • Für die vor uns liegende Fastenzeit sind Exerzitien im Alltag in Planung, außerdem eine kreative Bibelarbeit.
  • Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
  • Wir empfehlen auch weiterhin die liebevoll gestalteten Gottesdienste in Funk & Fernsehen, zum Beispiel sonntags um 9:30 Uhr im ZDF.
  • Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen Ihnen für ein seelsorgliches Gespräch und für die Hauskommunion zu Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie auf dieser Seite und in den Kirchenräumen.

 

Das sind die Gedanken, die sich unser Pastoralteam gemacht hat. In den Gemeinderäten und Gruppierungen unserer Pfarrei wurden und werden weitere Angebote entwickelt. Und nicht zuletzt gibt es gerade in dieser Zeit eine beeindruckende Nachbarschaftshilfe. Bleiben wir aufmerksam füreinander und kommen wir miteinander gut durch diese schwere Zeit!


Impuls von Pastor Neikes zur Jahreslosung 2021

 

„Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist.“  

Lk 6,36

 Jahreslosung 2021


Die Jahreslosung der christlichen Kirchen wird von der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen (ÖAB) ausgewählt. … … … Wichtige Gesichtspunkte sind .. , dass eine zentrale Aussage der Bibel in den Blick kommt, und zwar in einprägsamer und möglichst knapper Formulierung, ein Bibelwort, das in besonderer Weise ermutigen, trösten Hoffnung wecken oder auch aufrütteln und provozieren kann. (jahreslosung.net)

 


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Angebote für die erste Woche des neuen Jahres

Nachfolgend finden sie unsere Angebote in der Zeit des Corona-Lockdowns (auch als Datei zum Download).


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Telefonseelsorge

Ökumenische Telefonseelsorge

Die ökumenische Telefonseelsorge, eine Kooperation der evangelischen Kirche und der katholischen Caritas, ist erreichbar unter

0800/1110111
0800/1110222

auch die Online-Seelsorge über Chat oder E-Mail ist möglich.

KrisenKompass

Die TelefonSeelorge hat eine App zur Suizidprävention entwickelt. Sie richtet sich an

  • Menschen in einer suizidalen Krise
  • Angehörige, Kolleg*innen und Freund*innen, die unterstützen möchten
  • Angehörige, die eine Person durch Suizid verloren haben.

Weitere Informationen & Download unter

www.telefonseelsorge.de


Weihnachten noch mal anders

Liebe Leserin, lieber Leser,

liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!

 

Seit Anfang November zerbrechen wir uns den Kopf darüber, wie wir unter den gegebenen Be-dingungen verantwortbar Weihnachten feiern können. Zahlreiche Ideen sind bereits auf den Weg gebracht und viele Informationen zu Ihnen vorgedrungen. Nun müssen wir nochmals Änderungen vornehmen.

 

In Anbetracht des sich dramatisch entwickelnden Infektionsgeschehens und der erschreckend hohen Zahl derer, die sich Tag für Tag neu infizieren oder in Verbindung mit dem Corona-Virus sterben, haben sich der Kirchenvorstand, der Pfarrgemeinderat und das Pastoralteam unserer Pfarrei schweren Herzens, aber doch in großer Einmütigkeit darauf verständigt, bis auf weiteres – genauer: bis zum Ende des sog. „harten Lockdowns“ – auf Präsenzgottesdienste zu verzichten und stattdessen das Spektrum der kontaktlosen und digitalen Angebote nochmals zu erweitern.

 

Die schon in wenigen Stunden beginnenden Messfeiern zum 4. Advent werden noch stattfinden – nicht zuletzt, um diejenigen, die auf digitalem Weg schwer oder gar nicht zu erreichen sind, über die am 21. Dezember greifende Regelung informieren zu können. Denen, die diese Nachricht vorher erhalten, empfehlen wir jedoch, auch schon den Messfeiern zum 4. Advent fernzubleiben.

 

Über die genannten Alternativangebote (im Internet übertragene Gottesdienste, offene Kirchen, virtuelle Krippenbesuche, Open-Air-Angebote und vieles mehr), werden wir bereits in Kürze auf unserer Homepage (www.st-josef-ruhrhalbinsel.de), mit einer Sonderausgabe des „Sonntagsblattes“ und durch persönliche Ansprache informieren. Bitte geben Sie diese Informationen insbesondere auch an diejenigen weiter, die keinen Internetzugang haben und sich nicht auf den Weg zu einer unserer Kirchen machen können.

 

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis für diese alles andere als leichte, aber doch notwendige Entscheidung, grüße ich Sie ganz herzlich auch im Namen unseres Kirchenvorstandes, Pfarrgemeinderates und Pastoralteams und wünsche Ihnen trotz allem ein segensreiches Weih-nachtsfest!

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihr Pfarrer

Gereon Alter

Maximum Gottesdienstbesuch

Auf Basis unserer bisherigen Erfahrungen und eines teilweise veränderten Raumkonzepts ist die maximal zulässige Personenzahl für unsere Kirchenräume noch einmal neu berechnet worden. Demnach gelten ab sofort die folgenden Zahlen für den maximalen Kirchenbesuch:

  • Herz Jesu: 90 Personen
  • St. Suitbert: 80 Personen
  • St. Georg: 80 Personen
  • St. Mariä Heimsuchung: 70 Personen
  • St. Mariä Geburt: 70 Personen
  • St. Barbara: 50 Personen

Mit diesen Zahlen ist dann allerdings das momentan Mögliche ausgereizt. Wir bitten daher herzlich darum, die bestehende Anmeldepflicht sehr ernst zu nehmen, d.h. nicht ohne Anmeldung zu erscheinen und sich bei Nicht-Teilnahme wieder abzumelden, um anderen die Teilnahme zu ermöglichen. Wir hoffen, zusätzlich zum bestehenden analogen Anmeldeverfahren bald auch eine Online-Anmeldung ermöglichen zu können.


Corona-Pandemie: Gottesdienste nach den Ferien

Liebe Leserin, lieber Leser!
Liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!


„Wie geht es weiter mit unseren Gottesdiensten?“ fragen viele von Ihnen und Euch. Dazu im Folgenden ein paar Informationen.

 

Die auf der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW basierenden Richtlinien unseres Bistums empfehlen am bislang gültigen Mindestabstand und der daraus resultierenden maximalen Personenzahl festzuhalten und weiterhin auf das gemeinsame Singen zu verzichten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Erstkommunionfeier) kann die maximale Personenzahl überschritten und die musikalische Gestaltung etwas lockerer gehandhabt werden – wenn denn ein Sitzplan erstellt wird und die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.


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Nutzung Gemeindeheim St. Suitbert

Das Gemeindeheim St. Suitbert sowie die dortige Kegelbahn stehen auch weiterhin NICHT für die private Nutzung, z.B. für Feiern, zur Verfügung. Weitere Informationen können dam beigefügten Schreiben entnommen werden.

Download
GH St. Suitbert Corona
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Eucharistiefeiern in der Ferienzeit

Nachdem wir in den vergangenen Wochen erste Erfahrungen mit der Feier öffentlicher Gottesdienste unter Pandemie-Bedingungen sammeln konnten, werden wir mit Beginn der Sommerferien einen weiteren Schritt in Richtung Normalisierung gehen. Vom 27./ 28. Juni an wird es in unserer Pfarrei wieder sonntägliche Eucharistiefeiern geben. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme gelten unverändert (beschränkte Teilnehmer*innenzahl, Distanz, Anmeldung bzw. Hinterlegung der Kontaktdaten etc, siehe Information zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste), wir werden diese mindestens bis zum Ende der Ferien beibehalten.


Mit der Wiederaufnahme der Eucharistiefeier stellt sich die Frage, wie der Kommunionempfang unter den Umständen der Corona-Pandemie sicher und würdig vollzogen werden kann. Diesbezüglich haben wir die folgende Regelung getroffen:

 

  • Vor dem Austeilen der Kommunion desinfizieren sich die Austeilenden die Hände, beim Austeilen tragen sie einen Mund-Nase-Schutz.
  • Die Spendeformel "Der Leib Christi" wird einmal für alle vor Beginn des Austeilens gesprochen, die Austeilung erfolgt dann schweigend.
  • Beim Kommuniongang ist auf den größtmöglichen Abstand zu achten, sowohl zwischen den zum Kommunionempfang Herantretenden, als auch zwischen Austeilendem und Empfangendem.
  • Die Hostie wird in die zur Schale geformten Hände fallen gelassen, so dass es zu keiner Berührung kommt. Die Mundkommunion ist weiterhin nicht möglich.

Nachdem wir lange auf die Feier der Eucharistie verzichten mussten, hat sich das Pastoralteam in seiner Sitzung vom 18.06.2020 darauf verständigt, in den Ferien Gottesdienste wie folgt durchzuführen (abweichend von der Information im Sonntagsblatt Nr. 26):

  • Samstag, 17 Uhr: St. Suitbert
  • Sonntag, 10 Uhr: Herz Jesu
  • Sonntag, 10 Uhr: St. Barbara
  • Sonntag, 11:30 Uhr: St. Georg
  • Sonntag, 11:30 Uhr: St. Mariä Geburt

Wir bitten um Verständnis, wenn es aufgrund der zeitlichen Dopplung von Gottesdiensten am Sonntag in der Ferienzeit zu Einschränkungen bei der musikalischen Gestaltung kommen kann.


Pfarrei St. Josef Essen-Ruhrhalbinsel

Klapperstraße 72

45277 Essen

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Wenn Sie das Gefühl haben, hier sprechen alle "katholisch":
auf der Seite des Bistums Essen werden viele Begriffe erklärt:

www.bistum-essen.de/pressemenue/lexikon

Bei Fragen und Anmerkungen zu bzw. Veröffentlichungswünschen auf den Pfarreiseiten bitte eine E-Mail an
webredaktion@st-josef-ruhrhalbinsel.de

Bei Beiträgen auf den Gemeindeseiten sind die auf der jeweiligen Gemeinde-Startseite genannten Personen ansprechbar.