GEMEINSCHAFT fällt nicht aus
GLAUBEN fällt nicht aus
BETEN fällt nicht aus
Die nachfolgend aufgeführten Angebote aus unserer Pfarrei und dem Bistum helfen,
in der Distanz Gemeinschaft zu finden und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit.
Pfarreileben findet statt - nur anders als gewohnt!
Wie in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, ist ab sofort niemand mehr verpflichtet eine Maske im
Gottesdienst zu tragen. Wir empfehlen allerdings, dies auch weiterhin zu tun – insbesondere in gut besuchten Gottesdiensten. Die liturgischen Dienste (Zelebranten,
Kommunionhelfer, Messdiener etc.) werden auch weiterhin eine Maske tragen, wann immer es zu einer größeren Nähe kommt (etwa bei der Kommunionausteilung).
Eine Übersicht über alle auf Corona bezogenen Meldungen der Pfarrei findet sich am Ende der Seite.
Die Kirchen unserer Pfarrei stehen zur Andacht offen. Bitte halten Sie sich beim Besuch an die aktuell geltenden Hygiene- und Distanzierungsvorgaben.
Die Kapellen im Krankenhaus und den Seniorenheimen sind aus Gründen des Infektionsschutzes während der Corona-Epidemie nicht zugänglich.
Unser ehrenamtliches Streaming-Team überträgt Gottesdienste aus den Kirchen in unserer Pfarrei. Auch die Weihnachtsgottesdienste können so auch wieder zu Hause mitgefeiert werden.
Hier geht es zum Streaming-Angebot.
Übersicht der Fernsehgottesdienste findet sich unter:
https://fernsehen.katholisch.de/fernsehgottesdienste/
Weitere Angebote, auch im Hörfunk, finden sich im Internet auf der Seite www.kirche.tv
Wie in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, ist ab sofort niemand mehr verpflichtet eine Maske im
Gottesdienst zu tragen. Wir empfehlen allerdings, dies auch weiterhin zu tun – insbesondere in gut besuchten Gottesdiensten. Die liturgischen Dienste (Zelebranten,
Kommunionhelfer, Messdiener etc.) werden auch weiterhin eine Maske tragen, wann immer es zu einer größeren Nähe kommt (etwa bei der Kommunionausteilung).
Neue Corona-Regel
Auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und einer Empfehlung des bischöflichen Krisenstabes haben sich die Mitverantwortungsgremien unserer Pfarrei dafür ausgesprochen, die Zugangsbeschränkung für unsere regulären Gottesdienste (aktuell 2G) und die damit verbundenen Kontrollen ab sofort aufzugeben, an der Maskenpflicht hingegen so lange festzuhalten, bis die Inzidenzwerte signifikant gesunken sind. Für Erstkommunion, Firmung und ähnliche "Großveranstaltungen" gelten eigene Regelungen.
Ein herzliches Dankeschön sei an dieser Stelle all denen gesagt, die sich in den vergangenen Monaten mit großem Einsatz um die Kontrolle der 2G-Regel an den Eingängen unserer Kirchen gekümmert haben. Das war ein großartiges ehrenamtliches Engagement! Ein herzliches "Vergelt's Gott" dafür!
Seit dem Heiligen Abend (24.12.) gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei bis auf weiteres die sog. 2G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft oder genesen sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kinder unter 14 müssen keine Bescheinigung vorlegen. Bitte kommen Sie ein paar Minuten früher als gewohnt zum Gottesdienst, damit Ihr Nachweis kontrolliert werden und die Feier pünktlich beginnen kann.
Aufgrund der Verschärfung der Corona-Situation werden wir die in der Adventszeit gültige Regelung für den Gottesdienstbesuch (3G plus Maskenpflicht) für die Weihnachtsgottesdienste anpassen.
Vom Heiligen Abend (24.12.) an gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei bis auf weiteres die sog. 2G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft oder genesen sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kinder unter 14 müssen keine Bescheinigung vorlegen. Bitte kommen Sie ein paar Minuten früher als gewohnt zum Gottesdienst, damit Ihr Nachweis kontrolliert werden und die Feier pünktlich beginnen kann.
Vom 1. Advent (27./28. November) an gilt für alle Gottesdienste unserer Pfarrei die sog. 3G-Regel mit Maskenpflicht. Zugang haben dann diejenigen, die geimpft, genesen oder getestet sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen können und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Eine maximal zulässige Personenzahl und einen Mindestabstand gibt es dann nicht mehr. Wir bitten jedoch eindringlich auch weiterhin auf Abstand zu achten. Der gottesdienstliche Gesang wird wie schon in der Vergangenheit dem Pandemieverlauf angepasst. Für die Weihnachtsgottesdienste wird es eigene Regeln geben. Bitte denken Sie also demnächst daran, eine Impf- oder Testbescheinigung mitzubringen, wenn Sie an einem Gottesdienst teilnehmen möchten und kommen Sie einige Minuten früher, damit sie kontrolliert werden kann. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Bescheinigung vorlegen. Für sie wird es im Advent und an Weihnachten auch eigene Gottesdienstformate (mit Anmeldung und begrenzter Personenzahl geben). Wir hoffen, damit einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der sog. Vierten Welle zu leisten und auch weiterhin Gottesdienste feiern zu können.
Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:
Die Corona-Schutzverordnung verlangt es nicht mehr, das eigens eingerichtete Online-Anmeldeverfahren wird kaum noch genutzt und auch die in den Kirchen ausliegenden Listen werden meist erst in den letzten Minuten vor Beginn des Gottesdienstes ausfüllt. Deshalb wird für unsere Sonn- und Werktagsgottesdienste ab sofort weder eine Anmeldung noch das Hinterlassen von Kontaktdaten nötig sein. Sie können also einfach so zur Kirche kommen und mitfeiern. Alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen bleiben allerdings bestehen. Insbesondere die Maskenpflicht und die für jeden Kirchenraum errechnete maximal zulässige Personenzahl (plus einer Toleranz von 10 %). Zurzeit wird diese Zahl in kaum einer unserer Kirchen erreicht. Das wird allerdings passieren können. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie unter Umständen nicht mehr eingelassen werden können. Dafür entfällt nun eben das von vielen als lästig empfundene und daher kaum mehr genutzte Anmeldeverfahren. Hoffen wir gemeinsam, dass sich die Lage weiter entspannt – nicht zuletzt dadurch, dass die Impfquote in unserer Gesellschaft weiter steigt.
Ausnahmen
Von der oben beschriebenen Regel ausgenommen sind Festgottesdienste, bei denen von vornherein mit einem größeren Interesse zu rechnen ist, insbesondere die in diesen Wochen stattfindenden Erstkommunionfeiern. Hier wird es auch weiterhin nicht ohne eine geordnete Platzvergabe gehen. Ähnliches gilt für Open-Air-Gottesdienste und die nicht mehr ganz so weit entfernten Weihnachtsgottesdienste. Die hierfür nötigen Regelungen werden frühzeitig bekannt gegeben.
Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:
Trotz steigender Inzidenzwerte und neuer NRW-Coronaschutzverordnung bedürfen die aktuell geltenden Hygieneregeln für unsere Gottesdienste (Anmeldepflicht, begrenzte Personenzahl, Wahrung des Mindestabstands, Maskenpflicht und verhaltenes Singen) keiner weiteren Verschärfung. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eingehalten werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, dass dies auch in den kommenden Wochen geschieht. Vor allem: Melden Sie sich zum Gottesdienst an und tragen Sie im Kirchenraum einen medizinischen Mund-Nase-Schutz! Denn nur so werden wir an der mühsam wiedergewonnenen Gottesdienstpraxis festhalten können.
Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:
Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!
Die "dritte Welle" scheint gebrochen, die Inzidenzwerte gehen zurück, die Impfquote steigt … Gott sei Dank! So können wir vom 1. Juni an wieder zu der Gottesdienstpraxis zurückkehren, wie wir sie vor dem sog. "harten Lockdown" kannten. Das bedeutet konkret:
Für alle Gottesdienste gilt das bereits erprobte Hygienekonzept: die für jeden Kirchenraum eigens berechnete maximal zulässige Personenzahl, das zweiteilige Anmeldeverfahren (zur Hälfte über unsere Pfarreihomepage, zur Hälfte über die in den Kirchen ausliegenden Listen), das Wahren des Mindestabstands, das Tragen einer Mund-Nase-Maske und der Verzicht auf Gemeindegesang. Bereits Geimpfte und Genesene erfahren dabei keine besondere Behandlung.
Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!
"Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" sagen nicht wenige, und sie haben Recht. Es ist ein mühsames Unterfangen immer wieder neu auf die Pandemielage zu reagieren, die verschiedensten Sichtweisen und Bedürfnisse im Blick zu behalten und dann verantwortbare Entscheidungen zu treffen. Das erleben wir in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft, und das erleben wir auch in unserer Pfarrei.
In den vergangenen Tagen haben sich viele den Kopf darüber zerbrochen, wie wir unter den gegebenen Umständen Ostern miteinander feiern können. Der Pfarrgemeinderat hat all diese Stimmen eingefangen und gemeinsam mit dem Pastoralteam eine Entscheidung herbeigeführt.
Demnach werden wir vom Montag der Karwoche (29. März) an wieder auf Präsenzgottesdienste verzichten, vorerst bis einschließlich Sonntag, 18. April, um dann im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. April zu entscheiden, ob und wann sie wieder aufgenommen werden können. Die Kar- und Osterliturgien werden wie geplant und angekündigt im Streaming-Format mitgefeiert werden können. Die bereits vorbereiteten kontaktlosen und digitalen (Gottesdienst-)Angebote werden selbstverständlich ebenfalls stattfinden können.
Der Kupferdreher MedienTreff bietet seinen Lesern einen Abholservice an.
Gewünschte Medien können ab sofort telefonisch vorbestellt und ein Abholtermin vereinbart werden. Eine Vorbestellung ist jederzeit per Mail über bibliothek@contilia.de möglich oder telefonisch unter der Tel.-Nummer: 0201/455-2023 zu folgenden Zeiten:
Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag 10.00 – 12.00 Uhr
Die vorbestellten Medien können zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
Dienstag 17.00 – 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
Bei der Abholung müssen die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Mund- und Nasenschutz, Abstand 1,5 m.
Ihre von uns zur Nachverfolgung im Infektionsfall registrierten Kontaktdaten werden nach 4 Wochen vernichtet. Alle Medien werden und sind desinfiziert.
Vom 8. März 2021 an wird es in unserer Pfarrei wieder Präsenzgottesdienste geben. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme sowie die Hygienebestimmungen, insbesondere bei Austeilung der Kommunion, gelten wie zuvor (beschränkte Teilnehmer*innenzahl, Distanz, Anmeldung bzw. Hinterlegung der Kontaktdaten etc). Die Vergabe der Plätze erfolgt wie schon zur Adventszeit zur Hälfte online (zur Online-Anmeldung), zur Hälfte über die in den Kirchen ausliegenden Listen.
Beginnen werden wir mit der Wiederaufnahme der Sonntagsmessen (inkl. Vorabendmessen), der Feier der Taufe und der Trauung. In einem nächsten Schritt sollen dann auch die Werktagsmessen und die Feier des Requiems wieder aufgenommen werden.
Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer "Technik-AG" wird es auch weiterhin an jedem Sonn- und Feiertag einen Streaming-Gottesdienst geben. Die Idee, diese Gottesdienste aus verschiedenen Kirchen zu übertragen, wird sich vor Ostern allerdings nicht realisieren lassen. Zwar haben sich mittlerweile einige gemeldet, die bereit wären, das Überruhrer Team zu unterstützen; es fehlt aber noch an einer entsprechenden Einarbeitung. Auch technische Hindernisse und der recht große Aufwand eines Umzugs sprechen zur Zeit noch dagegen. Daher werden die Gottesdienste bis auf weiteres aus St. Suitbert kommen - gestaltet von Personen aus allen Teilen unserer Pfarrei.
Nach abermals umfangreichen Beratungen haben wir uns wie die meisten Pfarreien unseres Bistums entschieden, angesichts der nach wie vor bedrückend hohen Zahl der Infizierten und Sterbenden auch weiterhin (vorerst bis zum 31.01.) auf Präsenzgottesdienste zu verzichten und stattdessen andere gottesdienstliche und seelsorgliche Angebote vorzuhalten:
Das sind die Gedanken, die sich unser Pastoralteam gemacht hat. In den Gemeinderäten und Gruppierungen unserer Pfarrei wurden und werden weitere Angebote entwickelt. Und nicht zuletzt gibt es gerade in dieser Zeit eine beeindruckende Nachbarschaftshilfe. Bleiben wir aufmerksam füreinander und kommen wir miteinander gut durch diese schwere Zeit!
„Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist.“
Lk 6,36
Jahreslosung 2021
Nachfolgend finden sie unsere Angebote in der Zeit des Corona-Lockdowns (auch als Datei zum Download).
Die ökumenische Telefonseelsorge, eine Kooperation der evangelischen Kirche und der katholischen Caritas, ist erreichbar unter
0800/1110111
0800/1110222
auch die Online-Seelsorge über Chat oder E-Mail ist möglich.
Die TelefonSeelorge hat eine App zur Suizidprävention entwickelt. Sie richtet sich an
Weitere Informationen & Download unter
Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!
Seit Anfang November zerbrechen wir uns den Kopf darüber, wie wir unter den gegebenen Be-dingungen verantwortbar Weihnachten feiern können. Zahlreiche Ideen sind bereits auf den Weg gebracht und viele Informationen zu Ihnen vorgedrungen. Nun müssen wir nochmals Änderungen vornehmen.
In Anbetracht des sich dramatisch entwickelnden Infektionsgeschehens und der erschreckend hohen Zahl derer, die sich Tag für Tag neu infizieren oder in Verbindung mit dem Corona-Virus sterben, haben sich der Kirchenvorstand, der Pfarrgemeinderat und das Pastoralteam unserer Pfarrei schweren Herzens, aber doch in großer Einmütigkeit darauf verständigt, bis auf weiteres – genauer: bis zum Ende des sog. „harten Lockdowns“ – auf Präsenzgottesdienste zu verzichten und stattdessen das Spektrum der kontaktlosen und digitalen Angebote nochmals zu erweitern.
Die schon in wenigen Stunden beginnenden Messfeiern zum 4. Advent werden noch stattfinden – nicht zuletzt, um diejenigen, die auf digitalem Weg schwer oder gar nicht zu erreichen sind, über die am 21. Dezember greifende Regelung informieren zu können. Denen, die diese Nachricht vorher erhalten, empfehlen wir jedoch, auch schon den Messfeiern zum 4. Advent fernzubleiben.
Über die genannten Alternativangebote (im Internet übertragene Gottesdienste, offene Kirchen, virtuelle Krippenbesuche, Open-Air-Angebote und vieles mehr), werden wir bereits in Kürze auf unserer Homepage (www.st-josef-ruhrhalbinsel.de), mit einer Sonderausgabe des „Sonntagsblattes“ und durch persönliche Ansprache informieren. Bitte geben Sie diese Informationen insbesondere auch an diejenigen weiter, die keinen Internetzugang haben und sich nicht auf den Weg zu einer unserer Kirchen machen können.
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis für diese alles andere als leichte, aber doch notwendige Entscheidung, grüße ich Sie ganz herzlich auch im Namen unseres Kirchenvorstandes, Pfarrgemeinderates und Pastoralteams und wünsche Ihnen trotz allem ein segensreiches Weih-nachtsfest!
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Ihr Pfarrer
Gereon Alter
Auf Basis unserer bisherigen Erfahrungen und eines teilweise veränderten Raumkonzepts ist die maximal zulässige Personenzahl für unsere Kirchenräume noch einmal neu berechnet worden. Demnach gelten ab sofort die folgenden Zahlen für den maximalen Kirchenbesuch:
Mit diesen Zahlen ist dann allerdings das momentan Mögliche ausgereizt. Wir bitten daher herzlich darum, die bestehende Anmeldepflicht sehr ernst zu nehmen, d.h. nicht ohne Anmeldung zu erscheinen und sich bei Nicht-Teilnahme wieder abzumelden, um anderen die Teilnahme zu ermöglichen. Wir hoffen, zusätzlich zum bestehenden analogen Anmeldeverfahren bald auch eine Online-Anmeldung ermöglichen zu können.
Liebe Leserin, lieber Leser!
Liebe Schwestern und Brüder auf der Ruhrhalbinsel!
„Wie geht es weiter mit unseren Gottesdiensten?“ fragen viele von Ihnen und Euch. Dazu im Folgenden ein paar Informationen.
Die auf der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW basierenden Richtlinien unseres Bistums empfehlen am bislang gültigen Mindestabstand und der daraus resultierenden maximalen Personenzahl festzuhalten und weiterhin auf das gemeinsame Singen zu verzichten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Erstkommunionfeier) kann die maximale Personenzahl überschritten und die musikalische Gestaltung etwas lockerer gehandhabt werden – wenn denn ein Sitzplan erstellt wird und die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.
Nachdem wir in den vergangenen Wochen erste Erfahrungen mit der Feier öffentlicher Gottesdienste unter Pandemie-Bedingungen sammeln konnten, werden wir mit Beginn der Sommerferien einen weiteren Schritt in Richtung Normalisierung gehen. Vom 27./ 28. Juni an wird es in unserer Pfarrei wieder sonntägliche Eucharistiefeiern geben. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme gelten unverändert (beschränkte Teilnehmer*innenzahl, Distanz, Anmeldung bzw. Hinterlegung der Kontaktdaten etc, siehe Information zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste), wir werden diese mindestens bis zum Ende der Ferien beibehalten.
Mit der Wiederaufnahme der Eucharistiefeier stellt sich die Frage, wie der Kommunionempfang unter den Umständen der Corona-Pandemie sicher und würdig vollzogen werden kann. Diesbezüglich haben wir die folgende Regelung getroffen:
Nachdem wir lange auf die Feier der Eucharistie verzichten mussten, hat sich das Pastoralteam in seiner Sitzung vom 18.06.2020 darauf verständigt, in den Ferien Gottesdienste wie folgt durchzuführen (abweichend von der Information im Sonntagsblatt Nr. 26):
Wir bitten um Verständnis, wenn es aufgrund der zeitlichen Dopplung von Gottesdiensten am Sonntag in der Ferienzeit zu Einschränkungen bei der musikalischen Gestaltung kommen kann.