Trauerfall - ein Abschied ins Leben

Für Christinnen und Christen ist die Hoffnung auf die Auferstehung zentral. Dennoch bedeutet jeder Todesfall eine schmerzhafte Zäsur. Im Auftrag der Hinterbliebenen kümmern sich Bestattungsunternehmen um die Organisation der Beisetzung und stimmen die Abläufe mit dem Pfarrbüro ab. Der Seelsorger, der die Beisetzung begleitet, führt zeitnah zur Beisetzung ein persönliches Gespräch mit den Angehörigen. Bestattungen können auf den sechs Friedhöfen unserer Pfarrei erfolgen.

In unseren Gemeindeheimen gibt es Teams, die sich um die Veranstaltung von Beerdigungskaffees kümmern. Dies ist NICHT an die Bestattung auf einem katholischen Friedhof geknüpft. Bei Interesse besuchen Sie bitte die Seiten unserer Gemeindeheime.

Das Soziale Netzwerk Burgaltendorf unterstützt Trauernde und bietet in Kooperation mit der evangelischen Jesus-lebt-Gemeinde regelmäßig Veranstaltungen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Gemeindeseiten.

Die Friedhöfe sind wirtschaftlich vom Pfarreihaushalt unabhängig. Sie müssen sich aus den bei Bestattungen anfallenden, einmaligen Gebühren finanziell selbst tragen. Verschiedene Trends im Bestattungsbereich, u.a. die anhaltende Tendenz zur Urnenbestattung, führen dazu, dass weniger Rücklagen zur langfristigen Pflege und Instandhaltung der Friedhöfe gebildet werden können. In Kombination mit geringen Bestattungszahlen kann dies zu einer finanziellen Schieflage führen.

 

Der Kirchenvorstand ist verpflichtet, die finanzielle Situation der Friedhöfe zu diskutieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste zu vermeiden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Grabfelder oder weitere Friedhofsflächen stillgelegt werden müssen. Stillegung bedeutet, dass Gräber nicht neu vergeben bzw. ggf. nicht verlängert werden können. Für stillgelegte Flächen gilt eine mehrere Jahrzehnte andauernde Ruhefrist, in der die Flächen keiner weiteren Verwendung zugeführt werden dürfen.

Es gelten folgende Dokumente:

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Friedhofsgebührensatzung 2013 (ab 01.10.2013)
Friedhofsgebührensatzung_2013.pdf
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Friedhofssatzung 2013 (ab 01.10.2013)
Friedhofssatzung _2013.pdf
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Änderung/Ergänzung der Friedhofssatzung 2013 (ab 01.08.2016)
Aenderung_Friedhofssatzung_2016.pdf
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Aktuelle Nachrichten rund um das Thema Trauerfall

Ehrenamtlicher Beerdigungsdienst

Nach einer umfangreichen Ausbildung hat unser Bischof drei Pfarreimitgliedern die Beauftragung zum ehrenamtlichen Beerdigungsdienst erteilt: Dr. Christiane Fernkorn, Brigitte Lammert-Narres und Norbert Boddenberg. Die Drei sind damit befähigt und legitimiert, Trauerfeiern zu gestalten und Beisetzungen vorzunehmen und werden dies künftig in gleicher und gleichberechtigter Weise tun wie die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger unserer Pfarrei. Sie tragen durch ihren Dienst nicht nur dazu bei, dass wir die eher steigende als abnehmende Zahl von Sterbefällen auch mit immer weniger Hauptamtlichen gut und würdevoll betreuen können. Sie rufen uns auch in Erinnerung, dass das Bestatten Verstorbener und die Begleitung ihrer Hinterbliebenen bei weitem nicht nur ein professioneller Dienst ist, sondern ein "Werk der Barmherzigkeit" und damit letztlich eine Aufgabe aller Getauften. Ein herzliches Dankeschön den Dreien für ihre Bereitschaft, sich dieser wertvollen Aufgabe anzunehmen!

Pfarrei St. Josef Essen-Ruhrhalbinsel

Klapperstraße 72

45277 Essen

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Bei Fragen und Anmerkungen zu bzw. Veröffentlichungswünschen auf den Pfarreiseiten bitte eine E-Mail an
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Bei Beiträgen auf den Gemeindeseiten sind die auf der jeweiligen Gemeinde-Startseite genannten Personen ansprechbar.