ACAT-Briefaktion im September

Die Briefaktionen der ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter: www.acat-deutschland.de) liegen in den Kirchen St. Barbara, St. Mariä Geburt, Herz Jesu und St. Georg aus. Sie stehen auch am Ende der Artikel zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der der ACAT-Internetseite.

 

In den aktuellen Briefaktionen geht es um Hilfe für:

 

1. Belarus: Stanislau und Illia Kostseu – zur Tatzeit erst 18 und 20 Jahre alte Brüder + wegen Mordes zum Tode verurteilt.

 

2. Venezuela: Maury Carrero willkürliche Inhaftierung + drohende Folter + kein Kontakt zur Familie + Zugang zu Rechtsbeistand untersagt.

 


Informationen & Briefe zu den Aktionen

1. „Zugang zu Verteidigung: eine Frage von Leben oder Tod“ – so lautet das Motto des 18. Welttags gegen die Todesstrafe, der am 10. Oktober begangen wird. Die diesjährige Kampagne widmet sich dem Recht auf eine wirksame Verteidigung in allen Prozessphasen. Als Mitglied der Weltkoalition gegen die Todesstrafe beteiligt sich ACAT Deutschland an einem von ACAT Schweiz erarbeiteten Appell an den Präsidenten von Belarus (Weißrussland), die Todesstrafe abzuschaffen.

 

In Belarus werden Verurteilte erst in letzter Minute über ihre bevorstehende Hinrichtung informiert. In diesen Momenten wäre der Rat eines Anwalts wichtig – sei es, um juristisch in die verschiedenen administrativen Schritte einzugreifen, oder sei es, um den Verurteilten und die Familie psychologisch zu begleiten.

 

Am 10. Januar 2020 verurteilte das Bezirksgericht der Stadt Mohilev die Brüder Stanislau Kostseu und Illia Kostseu wegen des Mordes an ihrer Nachbarin und ehemaligen Lehrerin im April 2019 zum Tode. Die Ermordete soll den Behörden gemeldet haben, dass die Schwester der Verurteilten, Hanna Kostseu, nicht ausreichend für ihre vier Kinder sorgen könne. Dadurch hätten die Kinder der Schwester entzogen werden können.

 

Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme waren Stanislau und Illia Kostseu laut Amnesty International (AI) 18 beziehungsweise 20 Jahre alt. Sie gehören zu den jüngsten Gefangenen, die in Belarus zum Tode verurteilt wurden. Am 22. Mai hat der Oberste Gerichtshof von Belarus das Todesurteil gegen die beiden Brüder bestätigt. Sie haben daraufhin bei Staatspräsident Lukaschenko ein Gnadengesuch eingereicht.

 

Die Verurteilten haben ausdrücklich Reue für das von ihnen begangene Verbrechen gezeigt und bei den Ermittlungen mit den Behörden voll und ganz kooperiert. Der Präsident hat seit Amtsantritt 1994 nur einmal einem Gnadengesuch stattgegeben. Wenn das Gnadengesuch abgelehnt wird, werden Stanislau und Illia Kostseu umgehend hingerichtet. Vor ihrem Prozess kommentierte der Präsident den Fall öffentlich und sagte über die Brüder: „Sie sind Abschaum, es gibt kein anderes Wort für sie.“ Seine Äußerung könnte die Entscheidung der Justiz stark beeinflusst haben.

 

Dennoch hat die drohende Hinrichtung auch in Belarus viele Menschen schockiert, da Stanislau und Illia Kostseu noch sehr jung sind und unter äußerst schwierigen Umständen aufwuchsen. Ihr Vater starb, als Stanislau Kostseu erst wenige Monate alt war. Die Mutter war gezwungen, ihre Kinder unter schwierigen Umständen aufzuziehen. Die ältere Schwester Hanna war oft die Hauptbetreuerin ihrer jüngeren Brüder.


Weder den Verurteilten noch ihrer Familie wird in Belarus der Tag oder die Uhrzeit der Hinrichtung mitgeteilt. Auch ein letztes Treffen bleibt ihnen verwehrt. Häftlinge im Todestrakt werden durch einen Schuss in den Hinterkopf exekutiert. Die Vollstreckung erfordert mehrere Schüsse. Die Familie wird erst Wochen später informiert und erhält den Leichnam nicht zur Beisetzung. Auch die Grabstätte bleibt geheim.
In der aktuellen Repression in Belarus könnte der Appell gegen die Todesstrafe zusätzliche Relevanz erhalten.

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2. Maury Carrero wurde am 2. April 2020 willkürlich von Angehörigen der militärischen Spionageabwehr festgenommen und am 19. Mai unter den Antiterrorgesetzen angeklagt. Ihre Familienangehörigen und Rechtsbeistände haben seit ihrer Inhaftierung kaum Kontakt zu ihr aufnehmen dürfen. Haft ohne Kontakt zur Außenwelt über einen längeren Zeitraum kann eine Form von Folter darstellen.


Am 2. April 2020 durchsuchten ungefähr 15 Angehörige der militärischen Spionageabwehr das Haus von Maury Carrero. Dabei beschlagnahmten sie Wertgegenstände und elektronische Geräte der Familie. Im Durchsuchungsbefehl tauchte der Name von Maury Carrero allerdings nicht auf. Die Beamten behaupteten gegenüber den Eltern, dass Maury Carrero nur vorübergehend mitgenommen und dann wieder nach Hause gebracht würde. Sie blieb jedoch in Haft.


Nach ihrer Inhaftierung wurde ihr einen Monat lang nur etwa einmal pro Woche ein sehr kurzer Anruf gestattet, bei dem Beamte zugegen waren. Sie konnte weder frei noch sicher über ihre Haftbedingungen sprechen. Seit ihrer Verlegung in das staatliche Frauengefängnis INOF am 14. Mai wird ihr der Zugang zu ihrer Familie und Rechtsbeiständen unter dem Vorwand der Notfallmaßnahmen verweigert, die wegen der Corona-Pandemie verhängt wurden.


Am 19. Mai wurde Maury Carrero wegen des „Verbergens von Schusswaffen“ und der „Verabredung zu Straftaten“ angeklagt. Die Vorwürfe basieren auf dem venezolanischen Organgesetz (Ley Orgánica) gegen das organisierte Verbrechen und die Terrorismusfinanzierung. Die Anklage wird vor einem Gericht verhandelt, das für terrorismusbezogene Fälle zuständig ist. Ursprünglich wurden ihr zusätzlich „Terrorismus“, „Verbergen von Sprengstoffen“ sowie „Verbergen einer kleinen Menge Drogen“ zur Last gelegt.


Amnesty International ist besorgt über die andauernden willkürlichen Inhaftierungen, die Folter, das „Verschwindenlassen“ und andere Menschenrechtsverletzungen in Venezuela, insbesondere da die Regierung die Pandemie dazu nutzt, ihre Macht in noch größerem Umfang zu missbrauchen. Die Regierung nimmt immer mehr tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder der Opposition und andere KritikerInnen willkürlich fest. Die Festnahme von Maury Carrero ist ein weiteres Beispiel für die Repression durch die Regierung Maduros. Einschüchterung, Schikane, Folter, willkürliche Inhaftierungen und das „Verschwindenlassen“ sind übliche Praxis der militärischen Spionageabwehr und der Regierung.

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