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Aktuelle Corona-Infos

Maßgeblich für unsere Gottesdienste sind die Hygiene- und Schutzvorgaben des Bistums Essen sowie des Landes NRW. Für die Gottesdienste bedeutet dies dies u.a.:

  • Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer:innen ist begrenzt. Sie richtet sich nach der Größe des Raumes und den einzuhaltenden Abständen. Ist mit einer Auslastung der Plätze zu rechnen, hat eine vorherige Anmeldung zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für Festmessen, bei denen mit erhöhtem Interesse zu rechnen ist. Für die Feier unserer Sonn- und Werktagsgottesdienste wird aber ab sofort keine Anmeldung mehr nötig sein (siehe dazu auch unsere Information vom 03.09.2021). In den Kirchen sind die belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist.
  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (ab 6 Jahren) müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (einfache OP- oder FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch an den Plätzen während des Gottesdienstes.
  • Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für Gottesdienste im Freien. Zu- und Abgänge müssen geregelt und der Bereich, in dem der Gottesdienst stattfindet, abgegrenzt werden. Unabhängig von der Einhaltung der Abstände ist auch bei Gottesdiensten im Freien zumindest eine sog. Alltagsmaske zu tragen. Gemeindegesang ist hier unter Einhaltung der Abstände möglich. Die Rückverfolgbarkeit muss dann nicht gesichert werden, wenn die Abstände eingehalten sind.

Hier geht es zu den für uns relevanten Hygiene- und Schutzvorgaben:

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Pfarrei St. Josef Essen-Ruhrhalbinsel

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45277 Essen

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